RS Vwgh 1992/11/24 92/04/0156

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Veröffentlicht am 24.11.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §1 Abs3;
GewO 1973 §366 Abs1 Z1 idF 1988/399;
GewO 1973 §94 Z76;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Geht die belangte Behörde nach ihren Begründungsdarlegungen im Straferkenntnis von einer "selbständigen" der GewO 1973 unterliegenden Tätigkeit des Beschuldigten aus (hier iSd § 366 Abs 1 Z 1 legcit), wogegen sich der Beschuldigte auf das Vorliegen der Merkmale einer unselbständigen Tätigkeit beruft, ist gemäß § 44a Z 1 VStG im Spruch des Bescheides nicht nur das Tatverhalten des Beschuldigten in sachverhaltsmäßiger Hinsicht konkret darzulegen, sondern auch in Ansehung des von der belangten Behörde angenommenen Auftragsverhältnisses, auf Grund dessen der Beschuldigte selbständig tätig geworden sein soll.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040156.X01

Im RIS seit

24.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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