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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Wurden die Maße der Zubauten zu einem Gebäude anläßlich einer in Gegenwart des Bf stattgefundenen Verhandlung ermittelt, und hat es der Bf (auch in der Berufung) unterlassen dazu Stellung zu nehmen, kann er vor dem VwGH eine Verletzung des Parteiengehörs nicht mit Erfolg geltend machen.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050275.X01Im RIS seit
24.11.1992Zuletzt aktualisiert am
21.02.2011