RS Vwgh 1992/11/24 92/08/0174

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Veröffentlicht am 24.11.1992
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §14 Abs4 litd;
AlVG 1977 §17 Abs2;

Rechtssatz

Ein Rechtssatz des Inhaltes, daß Zeiten, die auf die Anwartschaft für das Arbeitslosengeld im Sinne des § 14 Abs 4 lit d AlVG anzurechnen sind, einem für diese Zeiten bestehenden Leistungsanspruch im Sinne des § 17 Abs 2 AlVG entgegenstünden, ist dem Arbeitslosenversicherungsgesetz nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080174.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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