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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Ist die Abweisung des Bauansuchens wegen Widerspruches zum örtlichen Raumordnungsprogramm zu Recht erfolgt, besteht für die belBeh keine Verpflichtung, den bekämpften Bescheid in jeder Hinsicht auf eine allfällige Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelInhalt der BerufungsentscheidungBesondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050233.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009