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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §21 Abs4;Rechtssatz
Gegen die Festlegung der offenen Bebauungsweise in einem als Betriebsgebiet gewidmeten Bereich bestehen gerade im Hinblick auf die unmittelbar angrenzende Widmung Bauland - Agrargebiet keine Bedenken inhaltlicher Natur.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050155.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009