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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Da § 68 Abs 1 AVG die Anbringen ALLER Beteiligten erfaßt, ist auf die Frage der Parteistellung (hier des Mieters) im Bauauftragsverfahren nicht einzugehen.
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990050113.X02Im RIS seit
03.05.2001