RS Vwgh 1992/11/24 88/08/0284

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Veröffentlicht am 24.11.1992
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §25 Abs1;

Rechtssatz

§ 25 Abs 1 GSVG differenziert, was die Teilung der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte durch die Anzahl der versicherungspflichtigen Monate anlangt, nicht danach, ob die Erwerbstätigkeit das ganze Jahr hindurch oder nur einen Teil des Jahres gedauert hat und wann die einzelnen im Einkommensteuerbescheid erfaßten Einkünfte dem Pflichtversicherten zugeflossen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988080284.X05

Im RIS seit

24.11.1992

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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