RS Vwgh 1992/11/24 91/08/0165

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Veröffentlicht am 24.11.1992
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs6 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/24 89/08/0142 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Arbeitslosigkeit iSd § 12 Abs 1 iVm § 12 Abs 6 lit a AlVG kommt es nicht nur auf die Höhe des aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit erzielten Einkommens an. Die Verweisung des § 12 Abs 6 lit a AlVG auf § 5 Abs 2 lit a bis c ASVG zeigt, daß eine derartige Beschäftigung dann, wenn sie für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart wurde, für die übrige im Kalendermonat liegende Zeit der Beschäftigungslosigkeit auch dann unschädlich ist, wenn das auf einen Arbeitstag entfallende Durchschnittsentgelt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze im Beschäftigungszeitraum überschreitet, wohingegen für die Dauer der Beschäftigung die Gewährung von Arbeitslosengeld davon abhängt, ob die jeweils anzuwendenden Geringfügigkeitsgrenzen überschritten werden oder nicht. Die Frage, ob bei Beschäftigungen, die an einzelnen Tagen ausgeübt werden, ein durchgehendes, oder mehrere auf einzelne Tage beschränkte Beschäftigungsverhältnisse anzunehmen sind, ist nach jenen Kriterien zu beurteilen, die der VwGH bei der Abgrenzung von Vollversicherungspflicht und Teilversicherungspflicht im Zusammenhang mit der Anwendung der Grenzbeträge des § 5 Abs 2 ASVG entwickelt hat (Hinweis auf E 16.1.1990, 88/08/0260; E 27.3.1990, 89/08/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080165.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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