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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASGG §10;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 91/08/0191 E 24. November 1992 92/08/0056 E 15. Dezember 1992 92/08/0108 E 15. Dezember 1992Rechtssatz
Die fachkundigen Laienrichter sind nach herrschender Auffassung "Mitwirkende aus dem Volk" im Sinne des Art 91 Abs 1 B-VG; sie gehören zu den Organen der Gerichtsbarkeit. Ungeachtet ihrer Herkunft sind sie keine Interessenvertreter, sie üben vielmehr eine von den sie entsendenden Interessenvertretungen völlig unabhängige richterliche Tätigkeit aus und sind dabei ausschließlich der für sie und die Rechtsprechung sich daraus ergebenden unabhängigen und unparteiischen Stellung verpflichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080154.X01Im RIS seit
17.01.2002