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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/16/0020 9Stammrechtssatz
Die polizeiliche Anmeldung und Abmeldung ist für die Frage des Wohnsitzes (der Innehabung) nicht entscheidend, sie kann aber in Zweifelsfällen Beurteilungsanhalt bieten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130030.X04Im RIS seit
25.11.1992