Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbRechtssatz
MRK Art8; Verletzung in dem nach Art8 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht durch gewaltsames Eindringen in versperrte Wohnung
StGG Art8; MRK Art5; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; nicht vertretbare Annahme eines Festnahmegrundes nach §175 Abs1 Z1 StPO; Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit
StGG Art14; MRK Art9 Abs1; StV von St. Germain Art63 Abs2; Verletzung im Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit durch die Verweigerung der Benützung des Gebetsriemens samt Gebetsschal während der Anhaltung nach Festnahme gemäß den Bestimmungen der StPO
Art144 Abs1 B-VG; beleidigende Ausdrucksweise eines amtshandelnden Organs - nicht als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar
MRK Art3; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen erbracht - Fehlen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes
Art144 Abs1 B-VG; in Vollziehung eines (straf-)gerichtlichen Auftrages durchgeführte Hausdurchsuchung nicht vor dem VfGH anfechtbar
Schlagworte
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Hausrecht, Festnehmung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Mißhandlung, Hausdurchsuchung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B643.1982Dokumentnummer
JFR_10149073_82B00643_01