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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §14;Rechtssatz
Auch eine Niederschrift, in der die Fragen an den Zeugen nicht wiedergegeben, sondern in der als Resumeeprotokoll nur der wesentliche Inhalt der Aussage zusammengefaßt wird, kommt als taugliches Beweismittel in Betracht.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel fehlerhafte NiederschriftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130030.X02Im RIS seit
25.11.1992