RS Vwgh 1992/11/25 91/13/0030

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Veröffentlicht am 25.11.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §14;
AVG §46;
BAO §166;
BAO §167 Abs2;
BAO §87 Abs2;

Rechtssatz

Auch eine Niederschrift, in der die Fragen an den Zeugen nicht wiedergegeben, sondern in der als Resumeeprotokoll nur der wesentliche Inhalt der Aussage zusammengefaßt wird, kommt als taugliches Beweismittel in Betracht.

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel fehlerhafte Niederschrift

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130030.X02

Im RIS seit

25.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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