RS Vwgh 1992/11/25 91/13/0030

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Veröffentlicht am 25.11.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §26 Abs1;
EStG 1972 §1 Abs2;

Rechtssatz

Ein Wohnungseigentümer kann die tatsächliche Herrschaft über seine Wohnung auch durch dritte Personen ausüben, die im Besitz der Schlüssel sind (Hinweis RFH 1.3.1934, VI A 964, 965/33, RStBl 1934, S 341).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130030.X03

Im RIS seit

25.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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