RS Vfgh 1985/9/27 B27/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1985
beobachten
merken

Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art83 Abs2
StGG Art5
EStG 1967

Rechtssatz

EStG 1967; Festsetzung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Einkommensteuer aufgrund des Ergebnisses einer Betriebsprüfung; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletzung im Eigentumsrecht und im Gleichheitsrecht

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einkommensteuer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B27.1979

Dokumentnummer

JFR_10149073_79B00027_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten