RS Vwgh 1992/11/26 92/09/0186

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Veröffentlicht am 26.11.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs2 idF 1988/231;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Weder die Meldung der Bundespolizeidirektion (über eine erfolgte Überprüfung von ausländischen Arbeitern auf einer Baustelle) noch die Anzeige des Landesarbeitsamtes stellt eine Verfolgungshandlung "von einer Behörde" iSd § 32 Abs 2 VStG dar (Hinweis E 23.4.1992, 91/09/0199).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090186.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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