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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §20 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/01/0801 92/01/0802 92/01/0803Rechtssatz
Auf die vom Asylwerber erstmals in der Berufung vorgetragenen Umstände hat die belangte Behörde, wenn keiner der in § 20 Abs 2 AsylG 1991 angeführten Gründe vorliegt, nicht einzugehen.
Schlagworte
Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010800.X01Im RIS seit
11.07.2001