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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Oö. GVG 1975; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §4 Abs1; Offenkundigkeit der landwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke - keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter; denkmögliche Annahme, daß für den entfernt lebenden Bf. Eigenbewirtschaftung der Grundstücke nicht in Betracht kommen kann; keine Eigentumsverletzung; keine Willkür
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, SelbstbewirtschaftungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B404.1982Dokumentnummer
JFR_10149072_82B00404_01