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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §67 Abs3;Rechtssatz
Unter dem Gewinn iSd § 67 Abs 3 ASVG sind die Überschüsse der Erträge über die Aufwendungen zu verstehen, bei einem Gewerbebetrieb der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bzw der durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte Gewinn, jeweils bezogen auf den Haftungszeitraum. Daß nur jener Nichtdienstgeber mithaftet, dem in der Haftungsperiode vorwiegend die Gewinne zugefallen sein müssen, kommt im Wortlaut des § 67 Abs 3 ASVG dadurch deutlich zum Ausdruck, daß auf das Zufallen der "erzielten" Gewinne und nicht auf eingeräumte Gewinnchancen oder Gewinnmöglichkeiten (zB bei einer überwiegenden Gewinnbeteiligung bei Ausschluß einer Verlustbeteiligung) abgestellt wird.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 erzielter GewinnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988080018.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013