RS Vwgh 1992/12/1 92/14/0159

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Veröffentlicht am 01.12.1992
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §18;

Rechtssatz

Das Vorbringen des Abgabepflichtigen (Geschäftsführer einer GmbH), der Finanzverwaltung stehe bei der Solidarschuld ohnehin ein weiterer Schuldner zur Verfügung, vernachlässigt den Umstand, daß gerade die Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden bei der GmbH zu seiner Inanspruchnahme als Geschäftsführer führt (Hinweis E 26.6.1990, 89/14/0185).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140159.X03

Im RIS seit

01.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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