Index
21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Das Vorbringen des Abgabepflichtigen (Geschäftsführer einer GmbH), der Finanzverwaltung stehe bei der Solidarschuld ohnehin ein weiterer Schuldner zur Verfügung, vernachlässigt den Umstand, daß gerade die Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden bei der GmbH zu seiner Inanspruchnahme als Geschäftsführer führt (Hinweis E 26.6.1990, 89/14/0185).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140159.X03Im RIS seit
01.12.1992