RS Vfgh 1985/9/28 B705/84

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Veröffentlicht am 28.09.1985
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art18 Abs1
StGG Art5
StGG Art6 Abs1 / Liegenschaftserwerb
Oö GVG 1975 §4 Abs1
Oö GVG 1975 §4 Abs2

Rechtssatz

Oö. GVG 1975; keine Bedenken gegen §4 Abs1; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §4 Abs1; vertretbare Annahme, daß die im Übergabevertrag vorgesehene Abtrennung der Grundstücke vom Vollerwerbsbetrieb der Übergeber den allgemeinen Interessen an der Erhaltung eines leistungsfähigen Bauernstandes nicht entspricht; keine Verletzung im Eigentumsrecht und im Gleichheitsrecht, keine Verletzung im Recht auf Freiheit des Liegenschaftserwerbs

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Liegenschaftserwerbsfreiheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B705.1984

Dokumentnummer

JFR_10149072_84B00705_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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