Index
L94059 Ärztekammer WienNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Damit daß, anstatt dem Bf auf Grund seines Antrages die strittigen Beiträge zur Nachzahlung vorzuschreiben, ein von ihm gar nicht gestellter Antrag um Nichtvorschreibung des Nachzahlungsbetrages abgewiesen wurde, hat die belangte Behörde dem Bf die Möglichkeit genommen, eine spruchmäßig zu erfolgende Beitragsvorschreibung im einzelnen zu bekämpfen.
Schlagworte
Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des RechtsgrundesRechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110202.X02Im RIS seit
01.12.1992Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010