RS Vwgh 1992/12/1 88/08/0018

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Veröffentlicht am 01.12.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §810;
ASVG §67 Abs3;

Rechtssatz

Die Heranziehung des erblasserischen Sohnes zur Mithaftung nach § 67 Abs 3 ASVG, der in Besorgung und Verwaltung des Nachlasses den Betrieb nach dem Tod seines Vaters als Verwalter auf Rechnung der Verlassenschaft weitergeführt hat, ist verfehlt, da im haftungsgegenständlichen Zeitraum keinerlei erzielte Ertragsüberschüsse zugeflossen sind (hier wurde bereits im Verlassenschaftsverfahren ein Beitragsrückstand des Erblassers angemeldet, der sich bis zur Konkurseröffnung über den Gewerbebetrieb erhöht hat).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988080018.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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