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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §810;Rechtssatz
Die Heranziehung des erblasserischen Sohnes zur Mithaftung nach § 67 Abs 3 ASVG, der in Besorgung und Verwaltung des Nachlasses den Betrieb nach dem Tod seines Vaters als Verwalter auf Rechnung der Verlassenschaft weitergeführt hat, ist verfehlt, da im haftungsgegenständlichen Zeitraum keinerlei erzielte Ertragsüberschüsse zugeflossen sind (hier wurde bereits im Verlassenschaftsverfahren ein Beitragsrückstand des Erblassers angemeldet, der sich bis zur Konkurseröffnung über den Gewerbebetrieb erhöht hat).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988080018.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013