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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 68 Abs 1 EStG 1972 betreffend die steuerliche Begünstigung von Überstundenentlohnungen setzt voraus, daß der Arbeitgeber tatsächlich Zuschläge für Mehrarbeit ausbezahlt, wobei die diesbezügliche Nachweispflicht den Arbeitgeber trifft. Die AbgBeh ist nicht verpflichtet, und auch nicht berechtigt, im Schätzungsweg und ohne entsprechendes Tatsachenvorbringen die Bezahlung von Überstundenzuschlägen zu unterstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140115.X02Im RIS seit
27.11.2000