RS Vwgh 1992/12/1 88/14/0115

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Veröffentlicht am 01.12.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs1;
EStG 1972 §68 Abs1;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 68 Abs 1 EStG 1972 betreffend die steuerliche Begünstigung von Überstundenentlohnungen setzt voraus, daß der Arbeitgeber tatsächlich Zuschläge für Mehrarbeit ausbezahlt, wobei die diesbezügliche Nachweispflicht den Arbeitgeber trifft. Die AbgBeh ist nicht verpflichtet, und auch nicht berechtigt, im Schätzungsweg und ohne entsprechendes Tatsachenvorbringen die Bezahlung von Überstundenzuschlägen zu unterstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140115.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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