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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1 Abs2 Z1;Rechtssatz
Einem in der Berufung gegen den Zusammenlegungsplan erhobenen "Tauschvorschlag" betreffend die Grundstückszuteilung kommt nur dann rechtserhebliche Bedeutung zu, wenn sich die Gestaltung des Zusammenlegungsplanes für die vorschlagende Partei ohne Berücksichtigung dieses Vorschlages als gesetzwidrig erwiesen hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990070132.X02Im RIS seit
01.12.1992