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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
StGG Art4Rechtssatz
Oö. GVG 1975; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Verkaufes von Grundstücken an eine Motorsportvereinigung gemäß §4 Abs1 und 3; keine Bedenken gegen §4 Abs1 und 3; Freihaltung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes von einer Verbauung sowie Sicherstellung der Verwendung dieses Grundstückes als Parkfläche von den öffentlichen Interessen des Oö. GVG nicht umfaßt; keine denkunmögliche Gesetzeshandhabung, keine Verletzung im Eigentumsrecht; keine Verletzung im Gleichheitsrecht; kein Verstoß gegen Art4 und Art6 StGG
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, LiegenschaftserwerbsfreiheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B634.1983Dokumentnummer
JFR_10149072_83B00634_01