RS Vfgh 1985/9/28 B634/83

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Veröffentlicht am 28.09.1985
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

StGG Art4
StGG Art5
StGG Art6 / Liegenschaftserwerb
Oö GVG 1975 §4 Abs1, §4 Abs3

Rechtssatz

Oö. GVG 1975; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Verkaufes von Grundstücken an eine Motorsportvereinigung gemäß §4 Abs1 und 3; keine Bedenken gegen §4 Abs1 und 3; Freihaltung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes von einer Verbauung sowie Sicherstellung der Verwendung dieses Grundstückes als Parkfläche von den öffentlichen Interessen des Oö. GVG nicht umfaßt; keine denkunmögliche Gesetzeshandhabung, keine Verletzung im Eigentumsrecht; keine Verletzung im Gleichheitsrecht; kein Verstoß gegen Art4 und Art6 StGG

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, Liegenschaftserwerbsfreiheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B634.1983

Dokumentnummer

JFR_10149072_83B00634_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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