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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/08/0156 7 (hier: Berufung des Bf gegen einen stattgebenden Bewilligungsbescheid iSd §§ 15 und 16 Wr JWG).Stammrechtssatz
Die Beschwerde ist gem § 42 Abs 1 VwGG abzuweisen, wenn die bel Beh dadurch, daß sie den Einspruch des Bf (hier: gegen den Berichtigungsbescheid) nicht mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit zurückgewiesen, sondern - den bekämpften Bescheid bestätigend - abgewiesen hat, in keine Rechtspositionen des Bf in einer für diesen nachteiligen Weise eingegriffen hat.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtsverletzung sonstige FälleEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110149.X03Im RIS seit
11.07.2001