RS Vwgh 1992/12/1 89/14/0176

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Veröffentlicht am 01.12.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

AngG §23 Abs1;
BAO §167 Abs2;
BAO §21 Abs1;
BAO §25;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §47 Abs3;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH erscheint es ausgeschlossen, daß ein Arbeitgeber einen mit ihm nicht verwandten Arbeitnehmer seinen Betrieb unentgeltlich überläßt und dann auch noch eine Abfertigung bezahlt. Daran vermag auch der Umstand, daß der Sohn der Abgabepflichtigen als Arbeitnehmer einen klagbaren Anspruch auf Bezahlung der Abfertigung gehabt hätte, nichts zu ändern, weil in Ansehung der unentgeltlichen Betriebsübergabe eine einvernehmlich Lösung des Dienstverhältnisses unter Verzicht auf die Abfertigung üblich gewesen wäre (Hinweis E 17.1.1989, 86/14/0008).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989140176.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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