RS Vwgh 1992/12/1 92/11/0057

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Veröffentlicht am 01.12.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/11/0239 E 14. Juni 1988 RS 6

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung hat die Berechnung der Zeit der Entziehungsmaßnahme ohne Anrechnung der Haftzeiten zu erfolgen. (Hinweis auf E 30.6.1987, 87/11/0003)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110057.X03

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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