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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs1;Rechtssatz
Die Aufwendungen für die fristgerechte Erstattung der Gegenschrift und die Vorlage der Akten sind der belBeh zu ersetzen, weil der die Beschwerde zurückweisende Beschluß ihr zum Zeitpunkt der Einbringung der Gegenschrift noch nicht zugestellt war.
Schlagworte
Bescheidbeschwerde Wohnsitz gewöhnlicher Aufenthalt TeilhaberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140023.X01.1Im RIS seit
01.12.1992