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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Hat die AbgBeh die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung und damit die Voraussetzung für eine von ihr zu treffende Ermessensentscheidung bejaht, so ist bei Überprüfung dieser Ermessensentscheidung kein Ermessensfehler der AbgBeh festzustellen, wenn sie zu Recht das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen (hier Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lita FinStrG) ins Treffen führen kann (Hinweis Stoll, BAO - Handbuch, S 587).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140159.X01Im RIS seit
01.12.1992