RS Vwgh 1992/12/2 92/04/0126

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Veröffentlicht am 02.12.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ungeachtet der Klaglosstellung (einer Säumnisbeschwerde durch Nachholung des Bescheides) hat der VwGH zunächst die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde zu prüfen.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH DiversesVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040126.X03

Im RIS seit

02.12.1992

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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