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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/11/12 92/18/0439 5Stammrechtssatz
Der Umstand, daß dem Fremden nach seiner ersten gerichtlichen Verurteilung (hier: wegen Vergehen der Körperverletzung und der Sachbeschädigung) die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes für den Fall weiterer Gesetzesverstöße angedroht wurde, ist durchaus geeignet, die gegen seinen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet sprechenden öffentlichen Interessen zu verstärken, wenn er trotz der genannten Androhung erneut straffällig wird (Hinweis E 29.6.1992, 92/18/0243, E 9.7.1992, 92/18/0207).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180341.X02Im RIS seit
06.08.2001