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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der Umstand, daß das Vorbringen des Beschuldigten nicht geeignet ist, sein mangelndes Verschulden an der ihm angelasteten Verwaltungsübertretung glaubhaft zu machen, begründet keine Verpflichtung der Behörde zu einer persönlichen Befragung des Beschuldigten.
Schlagworte
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ParteienvernehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180470.X04Im RIS seit
03.12.1992