RS Vwgh 1992/12/3 92/18/0470

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Veröffentlicht am 03.12.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Der Umstand, daß das Vorbringen des Beschuldigten nicht geeignet ist, sein mangelndes Verschulden an der ihm angelasteten Verwaltungsübertretung glaubhaft zu machen, begründet keine Verpflichtung der Behörde zu einer persönlichen Befragung des Beschuldigten.

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180470.X04

Im RIS seit

03.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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