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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;Rechtssatz
Liegen dem Fremden zwei rechtskräftige Bestrafungen einerseits wegen Übertretung des § 5 Abs 1 StVO iVm § 99 Abs 1 lit a StVO und andererseits wegen Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG iVm § 134 KFG zur Last, wurde er danach wegen weiterer Übertretungen kraftfahrrechtlicher und straßenverkehrspolizeilicher Vorschriften rechtskräftig bestraft und weist er darüber hinaus zwei strafgerichtliche Verurteilungen wegen § 88 Abs 1 und § 88 Abs 4 StGB sowie wegen § 206 Abs 1 StGB auf, so wiegen die öffentlichen Interessen an der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes auch dann schwerer als die persönlichen Interessen des Fremden am weiteren Verbleib im Inland, wenn er sich seit sieben Jahren und seine Eltern und zwei Geschwister sich "langjährig" (der Vater 20 Jahre) in Österreich aufhalten (Hinweis E 9.7.1992, 92/18/0207).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180451.X03Im RIS seit
12.06.2001