RS Vwgh 1992/12/3 92/18/0287

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Veröffentlicht am 03.12.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §22 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Dem Gesetzgeber sind im Zweifel inhaltsleere Aussagen nicht zu unterstellen.

Schlagworte

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180287.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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