Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;Rechtssatz
An dem hohen Unrechtsgehalt einer Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß der Beschuldigte im Ausland Kurse zur Erlangung der Lenkerberechtigung absolviert hat und es beim Betrieb der Kraftfahrzeuge zu keiner konkreten Gefährdung gekommen ist (Hinweis E 8.10.1992, 92/18/0396; E 17.9.1992, 92/18/0363).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180447.X02Im RIS seit
11.07.2001