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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KJBG 1987 §30;Rechtssatz
Auch im Anwendungsbereich des zweiten Strafsatzes des § 30 KJBG 1987 ist die Berücksichtigung von einschlägigen rechtskräftigen Vorstrafen als Erschwerungsgrund nicht rechtswidrig, soweit es sich nicht um jene Strafe handelt, die für die den Tatbestand des Wiederholungsfalles herstellende Tat verhängt wurde, weil dies bereits als den Strafsatz ändernder Umstand zu Lasten des Beschuldigten berücksichtigt wurde (Hinweis E 30.10.1991, 91/09/0124).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180377.X02Im RIS seit
03.12.1992Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009