RS Vwgh 1992/12/3 92/18/0451

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Veröffentlicht am 03.12.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;
FrPolG 1954 §3 Abs3 idF 1987/575;
StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/22 92/18/0409 3

Stammrechtssatz

Im Rahmen der gem § 3 Abs 3 FrPolG vorzunehmenden Interessenabwägung begründen Verstöße gegen einen Absatz des § 5 StVO im Hinblick auf die große Gefahr, die durch alkoholisierte Lenker für die Allgemeinheit entsteht, ganz erhebliche öffentliche Interessen an der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes (Hinweis E 17.9.1992, 92/18/0363).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180451.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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