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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/10/22 92/18/0409 3Stammrechtssatz
Im Rahmen der gem § 3 Abs 3 FrPolG vorzunehmenden Interessenabwägung begründen Verstöße gegen einen Absatz des § 5 StVO im Hinblick auf die große Gefahr, die durch alkoholisierte Lenker für die Allgemeinheit entsteht, ganz erhebliche öffentliche Interessen an der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes (Hinweis E 17.9.1992, 92/18/0363).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180451.X02Im RIS seit
12.06.2001