RS Vwgh 1992/12/3 92/18/0452

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Veröffentlicht am 03.12.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §6 Abs1;
FlKonv Art31 Z1;
FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
VwRallg;

Rechtssatz

Art 31 Z 1 FlKonv enthält ausschließlich die Aufforderung an die vertragschließenden Staaten, unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen über Flüchtlinge keine Strafen zu verhängen. Bei der Verhängung eines Aufenthaltsverbotes handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine Administrativmaßnahme, sodaß Art 31 Z 1 FlKonv nicht zur Anwendung kommt, wobei auch eine analoge Anwendung unter Berufung auf den "Geist" der FlKonv nicht denkbar ist. Entsprechendes gilt für § 6 Abs 1 AsylG 1991.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180452.X01

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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