RS Vfgh 1985/10/2 B559/80

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Veröffentlicht am 02.10.1985
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Index

32 Steuerrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
StGG Art5
ErbStG 1955 §3 Abs1 Z2

Rechtssatz

ErbStG; Vorschreibung von Schenkungssteuer für einen Erbschaftskauf nach Erkenntnis des VwGH, gemäß dem ein der Erbschaftssteuer unterliegender Erwerb durch Erbanfall nicht vorlag; keine Willkür;

keine willkürliche Vornahme einer zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Amtshandlung;

Annahme der subjektiven Bereicherungsabsicht der Zuwendungen iS des §3 Abs1 Z2; kein Indiz für Willkür; keine denkunmögliche Annahme objektiv vorliegender Bereicherung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Erbschafts- und Schenkungssteuer, Zivilrecht, Schuldrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B559.1980

Dokumentnummer

JFR_10148998_80B00559_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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