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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
ErbStG; Vorschreibung von Schenkungssteuer für einen Erbschaftskauf nach Erkenntnis des VwGH, gemäß dem ein der Erbschaftssteuer unterliegender Erwerb durch Erbanfall nicht vorlag; keine Willkür;
keine willkürliche Vornahme einer zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Amtshandlung;
Annahme der subjektiven Bereicherungsabsicht der Zuwendungen iS des §3 Abs1 Z2; kein Indiz für Willkür; keine denkunmögliche Annahme objektiv vorliegender Bereicherung
Schlagworte
Erbschafts- und Schenkungssteuer, Zivilrecht, SchuldrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B559.1980Dokumentnummer
JFR_10148998_80B00559_01