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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Sind einzelne vom Abgabepflichtigen als beruflich veranlaßt bezeichnete Taxifahrten nachweislich dem privaten Lebensbereich zuzuordnen, so ist die Abgabenbehörde auf der Basis dieser Sachverhaltsannahme im Recht, wenn sie von den verbleibenden nicht (einwandfrei) nachgewiesenen Kosten im Schätzungswege nur einen Teil berücksichtigt (Hinweis E 19.9.1978, 2749/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130094.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.11.2009