RS Vwgh 1992/12/9 91/13/0094

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Veröffentlicht am 09.12.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184;
EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Sind einzelne vom Abgabepflichtigen als beruflich veranlaßt bezeichnete Taxifahrten nachweislich dem privaten Lebensbereich zuzuordnen, so ist die Abgabenbehörde auf der Basis dieser Sachverhaltsannahme im Recht, wenn sie von den verbleibenden nicht (einwandfrei) nachgewiesenen Kosten im Schätzungswege nur einen Teil berücksichtigt (Hinweis E 19.9.1978, 2749/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130094.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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