RS Vwgh 1992/12/9 92/13/0077

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Veröffentlicht am 09.12.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §28 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/11 88/13/0027 3

Stammrechtssatz

Daß die Fremdmittelzinsen allmählich sinkende Tendenz aufweisen und die Möglichkeit besteht, nach weitgehendem Wegfall dieser Kosten eine Eigentumswohnung ertragbringend zu vermieten, steht einer Beurteilung als "Liebhaberei" nicht entgegen, weil im Wegfall eines durch Fremdfinanzierung bewirkten und entsprechend ins Gewicht fallenden Kostenfaktors eine Änderung der Wirtschaftsführung zu erblicken ist, der erst für die Zukunft Bedeutung beigemessen werden kann

(Hinweis E 22.5.1990, 87/14/0038).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992130077.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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