Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Die Unkenntnis der Steuerpflicht von Einnahmen bewirkt keine Unbilligkeit der Einhebung der Abgabenschuld, zumal die Unkenntnis einer Verwaltungsvorschrift nur dann als unverschuldet angesehen werden kann, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130118.X04Im RIS seit
09.12.1992