Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/26 89/14/0295 5Stammrechtssatz
Bei einem Miethaus ist es trotz fehlender Aussicht, auf Dauer Überschüsse zu erzielen, nicht zulässig, Liebhaberei anzunehmen, wenn Zwangsvorschriften auf dem Wohnungssektor bzw Mietensektor Überschüsse verhindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992130077.X05Im RIS seit
11.07.2001