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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Aufgrund der pauschalen schätzungsweisen Abgeltung aller durch berufliche Fahrten veranlaßten Aufwendungen mit dem Kilometergeld ist der Abgabenbehörde eine gesonderte Berücksichtigung weiterer Aufwendungen (gegenständlich für die Mitgliedschaft beim ÖAMTC, Rechtsschutzversicherung,
Garagierung und einen Superschutzbrief) verwehrt (Hinweis Sailer-Kranzl-Mertens-Bernold, Die Lohnsteuer in Frage und Antwort, Ausgabe 1992, Seite 438 f). Derartige Aufwendungen kämen allenfalls dann zum Zug, wenn die durch berufliche Fahrten tatsächlich entstandenen Aufwendungen insgesamt (und nicht nur einzelne, bestimmte) nachgewiesen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130094.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.11.2009