RS Vwgh 1992/12/9 91/13/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1992
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §26 Z7 lita;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Aufgrund der pauschalen schätzungsweisen Abgeltung aller durch berufliche Fahrten veranlaßten Aufwendungen mit dem Kilometergeld ist der Abgabenbehörde eine gesonderte Berücksichtigung weiterer Aufwendungen (gegenständlich für die Mitgliedschaft beim ÖAMTC, Rechtsschutzversicherung,

Garagierung und einen Superschutzbrief) verwehrt (Hinweis Sailer-Kranzl-Mertens-Bernold, Die Lohnsteuer in Frage und Antwort, Ausgabe 1992, Seite 438 f). Derartige Aufwendungen kämen allenfalls dann zum Zug, wenn die durch berufliche Fahrten tatsächlich entstandenen Aufwendungen insgesamt (und nicht nur einzelne, bestimmte) nachgewiesen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130094.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten