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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Nach § 51 Abs 1 erster Satz OÖ LAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Die Unzuständigkeit ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen, daher auch von der Berufungsbehörde in Ansehung der Unterinstanz (Hinweis E 21.1.1992, 91/11/0076; E 27.10.1988, 88/16/0127).
Schlagworte
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen örtliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988170104.X01Im RIS seit
11.12.1992