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L34009 Abgabenordnung WienNorm
LAONov Wr 1988 Art2;Rechtssatz
Der VwGH hat einen mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Verwaltungsakt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Erlassung dieses Rechtsaktes bestehenden Sachlage und Rechtslage zu überprüfen. Die Berücksichtigung von Sachverhaltsänderungen oder Rechtsänderungen, die sich zwischen dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung und dem Zeitpunkt der Fällung des Erkenntnisses des Gerichtshofes ereignen, durch den VwGH, ist in den Fällen einer gesetzlichen Rückwirkungsanordnung wie gemäß Art II Wr LAONov 1988 ausgeschlossen (Hinweis E 21.9.1990, 89/17/0011).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988170110.X03Im RIS seit
11.12.1992