RS Vwgh 1992/12/11 92/17/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.1992
beobachten
merken

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/08/27 89/15/0059 2

Stammrechtssatz

Dem Geschäftsführer fallen die im § 54 Abs 1 Wr LAO (§ 80 Abs 1 BAO) erwähnten Pflichten auch dann zu, wenn noch andere Geschäftsführer bestellt sind, es sei denn, daß Aufgabenteilungen bestehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992170178.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten