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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Festpreise oder Höchstpreise würden den Antragsteller daran hindern, höhere als die behördlich durch Verordnung bestimmten Preise zu verlangen und der Mindestpreisregelung widersprechen. Eine Ermächtigung, von den Bestimmungen einer Preisfestsetzungsverordnung abweichende bescheidmäßige Regelung zu treffen, enthält das PrG aber nicht. Auch die in Frage stehende Mindestpreisverordnung des LH von Stmk vom 30.10.1987 betreffend Einspeisungen elektrischer Energie in das öffentliche Netz der Stmk, ABl Wr Ztg Nr 252 vom 31.10.1987, ist eine geschlossene Regelung und läßt nicht erkennen, daß sie in einem bestimmten sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Bereich nicht oder gegenüber bescheidförmigen Regelungen nur subsidiär gelten solle. Dies vor dem Hintergrund der Gesetzeslage.
Schlagworte
Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170240.X05Im RIS seit
11.09.2001Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008