RS Vfgh 1985/10/2 B393/81

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Veröffentlicht am 02.10.1985
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Index

64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
64/05 Sonstiges

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
StGG Art5
RDG idF der 1. RDG-Novelle, BGBl 136/1979 ArtV Abs6
RDG §65
RDG §68a Abs1 Z2 lita

Rechtssatz

RDG; BG BGBl. 136/1979; Feststellung der dem Bf. als Präsident eines Gerichtshofes erster Instanz gebührenden Monatsbezüge; besoldungsrechtlicher Charakter der Dienstalterszulage; unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgebotes kein Messen des neu geschaffenen Besoldungssystems am Maßstab des ihm vorangegangenen; keine Verletzung im Gleichheitsrecht; der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz betrifft nicht öffentlich-rechtliche Ansprüche; der Verfassungsordnung ist ein "Grundrecht wohlerworbener Rechte" fremd

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstrecht, Richter, Rechte wohlerworbene

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B393.1981

Dokumentnummer

JFR_10148998_81B00393_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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